1.025.000 Euro aus Bundesmitteln

Heute, am 8. Mai 2019, hat uns die Nachricht erreicht, dass unser Antrag auf Förderung durch das Denkmalschutz-Sonderprogramm VIII des Bundes erfolgreich war: Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat 1.025.000 Euro bewilligt, um die Peter-Orgel der Hauptkirche St. Nikolai als Klangdenkmal zu erhalten!

Unser Orgelprojekt wird die denkmalgeschützte Peter-Orgel erhalten und ihre musikalische Tradition für die Zukunft fortschreiben. Die Kosten für die Hälfte der Denkmalpflegemaßnahmen unseres Projektes werden nun vom Bund finanziert, der damit auch die nationale Bedeutung unserer Orgel mit besonderem Nachdruck unterstreicht.